Impressum
PDV Records OG
Franzensgasse 3/5
A-1050 Wien
FN 292873 x Firmenbuch Wien
UID: ATU63454639
Email: info@pdv-records.com
Phone: +43-699-19410629
Authorized to represent:
Philipp Treiber
David Menke
Volker Werner
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SO ERREICHEN SIE UNS
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PDV Records OGVolker Werner
Franzensgasse 3/5
A-1050 Wien
FN 292873 x Firmenbuch Wien
UID: ATU63454639
Email: info@pdv-records.com
Phone: +43-699-19410629
Terms and Conditions - AGB (german)
1. Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma PDV Records OG gelten für alle Auftragsleistungen, soweit nicht ausdrücklich gegenteiliges vereinbart wurde.
1.2 Sie gelten grundsätzlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen und sind wesentlicher Bestandteil jeden Angebotes und jeden Vertrages.
Bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 des Konsumentenschutzgesetzes BGBl Nr. 140/1979 in der derzeitigen gültigen Fassung gelten sie insoweit, als sie nicht den Bestimmungen des ersten Hauptstückes dieses Gesetzes widersprechen.
1.3 Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.
2. Angebot
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen.
2.2 Wir sind zu den Angaben gem. der §§ 9, 10 ECG nicht verpflichtet.
3. Schutz von Plänen und Unterlagen/ Geheimhaltung
3.1 Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
3.2 Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.
3.3 Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
4. Kosten
4.1. Im vertraglich vereinbarten Preis sind sämtliche Herstellungskosten enthalten bzw. werden die Leistungen nach der im Betrieb aufliegenden jeweils gültigen Preisliste und den dort genannten Preisen zuzüglich MwSt. (derzeit 20%) in Rechnung gestellt. Verpackung, Fracht, Zoll und allfällige Versicherungen sind im Nettopreis nicht enthalten. Werden Preise nach Stunden berechnet, ist die von der PDV Records OG gemessene Zeit maßgebend, wobei jede angefangene Stunde voll berechnet wird.
4.2. Für auf Wunsch des Auftraggebers durchgeführte Sonderleistungen (Organisation, Auswahl von Musikern oder Sprechern etc.) ist der vereinbarte Preis vom Auftraggeber auch dann zu entrichten, wenn die Herstellung des Tonträgers bzw. die Veranstaltung aus irgendeinem Grund nicht zustande kommt.
4.3. Verschiebungen von Beschallungen, Aufnahmen etc. sind üblicherweise in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Aus diesem Titel anfallende Mehrkosten werden nach belegtem Aufwand zuzüglich in Rechnung gestellt.
4.4. Der Auftraggeber trägt die Kosten für eine eventuell von ihm veranlasste fachliche Beratung.
5. Verzugszinsen
Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers/ Werkbestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10% über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen. Hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
6. Mahn- und Inkassospesen
Der Vertragspartner/ Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zu zweckentsprechender Rechtsverfolgung notwendig und im Verhältnis zur Forderung angemessen sind, zu ersetzen, wobei er sich im Speziellen verpflichtet, im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros die uns dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der Inkassobüros gebührenden Vergütungen laut Verordnung des BMWA überschreiten, zu ersetzen. Sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 12,- sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 5,- jeweils zu bezahlen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass in Folge von Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unsererseits anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.
7. Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber
7.1. Wurde der Auftrag erteilt und tritt der Auftraggeber vor Produktions-/ Veranstaltungsbeginn vom Auftrag zurück, ist die PDV Records OG berechtigt, die tatsächlich angefallenen Nettokosten (Mietwagen, Zumietung von Equipment etc.) und den entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen.
7.2. Bei einem Auftragsrücktritt zwischen 7 und 3 Tagen vor Produktions-/ Veranstaltungsbeginn ist die PDV Records OG berechtigt, 2/3 der kalkulierten, vom Auftraggeber akzeptierten Nettokosten zuzüglich entgangenem Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen.
7.3. Tritt der Auftraggeber zwischen dem 2. und dem 1. Tag vor dem vorgesehenen Produktions-/ Veranstaltungsbeginn zurück, so wird die kalkulierte und beauftragte Gesamtsumme in Rechnung gestellt.
8. Herstellung, Änderung, Abnahme, Lieferfrist
8.1. Die Produktion beginnt frühestens nach Unterfertigung der Auftragsbestätigung/ des Produktionsvertrages.
8.2. Die technische Gestaltung der Tonträger/ die technische Durchführung der Beschallung obliegt der PDV Records OG. Auf Wunsch des Auftraggebers ist dieser berechtigt bei der Herstellung anwesend zu sein. Die PDV Records OG informiert den Auftraggeber über den Abschluss der Herstellungsarbeiten und vereinbart mit ihm gegebenenfalls einen Zeitpunkt für die Abnahmevorführung.
8.3. Die Abnahme bedeutet eine Billigung der technischen Qualität. Der Auftraggeber oder ein von ihm Bevollmächtigter hat der PDV Records OG unverzüglich nach Vorführung des Tonträgers die Abnahme schriftlich zu bestätigen. Etwaige Mängelrügen sind längstens innerhalb von 3 Werktagen nach Lieferung oder Leistung unter Angabe der Gründe der PDV Records OG bekannt zu geben. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen.
Mit der Mängelrüge sind gleichzeitig die beanstandeten Tonträger der PDV Records OG zur Verfügung zu stellen.
8.4. Hat der Auftraggeber nach Abnahme des Tonträgers Änderungswünsche, so hat er die gewünschten Änderungen schriftlich mitzuteilen, die PDV Records OG ist verpflichtet und allein berechtigt Änderungen vorzunehmen. Derartige Änderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Dasselbe gilt, wenn Änderungsvorschläge des Auftraggebers zu einer anderen Kalkulation als der vor Produktionsbeginn genehmigten führt.
8.5. Lieferfristen oder Termine sind unverbindlich. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen oder Terminen entbindet den Auftraggeber nicht von der Abnahmepflicht.
Kosten und Gefahr der Zustellung trägt der Auftraggeber. Die PDV Records OG ist nicht verpflichtet, das Originaltonmaterial aufzubewahren.
9. Haftung
9.1. Die PDV Records OG verpflichtet sich, ein technisch einwandfreies Produkt herzustellen/ eine technisch einwandfreie Beschallung durchzuführen.
9.2. Tritt bei der Herstellung des Tonträgers/ bei der Durchführung der Beschallung ein Umstand ein, der die vertragsmäßige Herstellung/ Durchführung unmöglich macht, so hat die PDV Records OG nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Dies gilt auch bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung. Die Unmöglichkeit der Her-stellung des Tonträgers, der Durchführung der Beschallung oder nicht rechtzeitiger Fertigstellung des Tonträgers, die weder von der PDV Records OG noch vom Auftraggeber zu vertreten ist, berechtigt den Auftraggeber nur zum Rücktritt vom Vertrag, jedoch sind die bisher erbrachten Leistungen der PDV Records OG zu entgelten.
9.3. Sachmängel, die von der PDV Records anerkannt werden, sind von dieser zu beseitigen. Können diese Korrekturen nicht ohne Mitwirkung des Auftraggebers durchgeführt werden, kann die PDV Records OG nach fruchtlosem Ablauf einer zur Vornahme der entsprechenden Handlungen gesetzten Frist von mindestens zwei Wochen den Vertrag als erfüllt betrachten. Die PDV Records OG ist berechtigt, die Beseitigung der Mängel solange zu verweigern, bis die zum Zeitpunkt der Korrektur fälligen Zahlungen geleistet worden sind.
9.4. Bei Verlust und/ oder fahrlässiger Beschädigung von vom Auftraggeber der PDV Records OG zur Bearbeitung übergebener Materialien, beschränkt sich die Haftung nur auf die Ersatzlieferung von Ton – und/ oder Bildträgermaterial in Stückzahl oder Länge der verloren gegangenen oder beschädigten Teile. Bei einer Beschädigung von Computerdatenträgern wird kein Ersatz geleistet. Eine Verpflichtung der PDV Records OG Versicherungen abzuschließen besteht nicht.
10. Zahlungsbedingungen
10.1. Sofern nichts anders vereinbart, ist gelten folgende Zahlungsbedingungen:
50% bei Auftragserteilung
50% bei Lieferung der Ware/ des Tonträgers bzw. nach Durchführung des Auftrages
11. Urheberrechte, Verwertungsrechte
11.1. Der Auftraggeber haftet dafür, dass er über alle Berechtigungen für die von ihm erteilten Aufträge im Bezug auf Herstellung, Bearbeitung und Vervielfältigung von Tonaufnahmen bzw. Aufführung von Werken für wie immer geartete Zwecke, insbesondere gewerblicher Art, verfügt.
Weiters erklärt der Auftraggeber, Verfügungsberechtigter bzw. Lizenznehmer über die erforderlichen Urheber bzw. urheberrechtlichen Verwertungsrechte zu sein und/ oder im Besitz ausreichender Berechtigung seitens des Urhebers bzw. Rechteinhabers zu sein.
11.2. Der Auftraggeber haftet für alle Ansprüche, die Dritte in Folge der Ausführung des Auftrages an die PDV Records OG stellen sollten und verpflichtet sich, die PDV Records OG schad- u. klaglos zu halten.
11.3. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden zu sein, dass gesetzlich vorgeschriebene Meldungen an die entsprechenden Verwertungsgesellschaften von der PDV Records OG vorgenommen werden.
12. Gewährleistung
Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels der PDV Records OG bekannt zu geben.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
13. Sonstige Bestimmungen
13.1. Falls mehrere Auftraggeber der PDV Records OG den Auftrag für ein Werk erteilen, so ist vor Beginn der Arbeiten schriftlich festzuhalten, welcher Auftraggeber in Vollmacht der übrigen Auftraggeber gegenüber der PDV Records OG Erklärungen im Sinne der vorhergehenden Punkte abzugeben hat. Dies gilt insbesondere für die Namhaftmachung jener Person, die für die Abnahme des Tonwerkes verantwortlich zeichnet.
13.2. Änderungen des Produktionsvertrages oder/ und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen aus irgendwelchen Gründen treten lediglich diese außer Kraft und zieht nicht die Nichtigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen oder des ganzen Vertrages nach sich.
13.3. Die von der PDV Records OG gelieferten und/ oder bearbeiteten Tonträger bzw. gelieferten Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung erwachsenen Forderungen gegen den Auftraggeber, einschließlich Zinsen und Nebenkosten Eigentum der PDV Records OG. Eine Weiterveräusserung oder sonstige Verfügung durch den Auftraggeber ist während des aufrechten Bestandes des Eigentumvorbehaltes ohne schriftliche Einwilligung der PDV Records OG unzulässig und unwirksam.
Der PDV Records OG steht das Recht der Zurückbehaltung von Gegenständen, die der Auftraggeber überlassen hat oder die bei der PDV Records OG lagern bzw. für den Auftraggeber hergestellt wurden so lange zu, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber getilgt sind.
Eine Haftung für überlassene Gegenstände wird nicht übernommen, diese lagern auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers bei der PDV Records OG, welcher auch berechtigt ist, nach vorheriger schriftlicher Ankündigung derartige Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers bei Dritten aufbewahren zu lassen.
13.4. Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
13.5. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.
13.6. Als Erfüllungsort für sämtliche Leistungen wird Wien vereinbart.
Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus vorliegendem Geschäftsfall wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.
13.7. Durch die Beauftragung, schriftlich oder mündlich, erklärt sich der Auftraggeber mit vorstehenden Bedingungen einverstanden.
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